Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines:

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle multimedialen Leistungen von Graf Media Produktion, selbst wenn nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Der Kunde anerkennt die AGB von Graf Media Produktion mit seiner Auftragsbestätigung.

2. Vertragsabschluss:

2.1. Vertragspartner für den Kunden ist

Graf Media Produktion
Im Glockengut 27
CH- 8207 Schaffhausen

2.2. Ein Vertrag zwischen Graf Media Produktion und dem Kunden kommt erst dann zustande, wenn der Kunde das erhaltene schriftliche Angebot an der vorgesehenen Stelle unterschreibt, und per Mail oder Post zurück an Graf Media Produktion sendet.

2.3. Angebote von Graf Media Produktion sind 14 Tage gültig.

2.4. Mit der Unterschrift bestätigt der Kunde den Leistungsumfang des Angebots. Nachträgliche Abänderungen des Leistungsinhalts bedürfen der Schriftform.

2.5. Graf Media Produktion ist berechtigt, Anfragen auch ohne schriftliche Äusserung oder nähere Begründung abzulehnen.

3. Preise:

3.1. Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise.
Bei Abänderungen des Leistungsinhalts behält sich Graf Media Produktion eine Nachkalkulation vor.

3.2. Zusätzlich entstehende Kosten wie z.B. Musiklizenzen, Sprecherlizenzen, Versandkosten, Externe Bearbeitungen sowie externe Zusatzkosten werden dem Kunden weiterberechnet.

4. Leistung:

4.1. Graf Media Produktion erbringt die im Angebot vereinbarten Leistungen zum vereinbarten Termin. Start der Erbringung der Leistung durch Graf Media Produktion ist der Eingang des unterschriebenen Angebots.

4.2. Graf Media Produktion behält sich das Recht einer Terminverschiebung vor, falls die Einhaltung des Termins von Tätigkeiten des Kunden oder von Dritten abhängig ist.

4.3. Die Leistung gilt als erbracht, wenn sie dem Kunden von Graf Media Produktion übergeben wurde. Dies geschieht durch Zusendung der fertigen Dateien auf einem Datenträger oder Bereitstellung auf einem Server.

5. Zahlung:

5.1. Nach Vertragsabschluss erhält der Kunde von Graf Media Produktion eine Rechnung über 50% des vereinbarten Preises zur Vorauskasse. Der vorauszuzahlende Betrag ist sofort nach Rechnungserhalt zu begleichen.

5.2. Die restlichen 50% plus angefallene Mehrkosten werden nach erbrachter Leistung in Rechnung gestellt und sind binnen vierzehn Werktagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zu begleichen.

5.3. Alle Zahlungen sind auf folgendes Konto zu überweisen: (Hinzufügen)

6. Eigentum, Rechte Dritter, Urheberrecht:

6.1. Gegenstände, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung von Graf Media Produktion hergestellt oder erworben werden (insbesondere Dateien jeder Art, Filme, Grafiken, Projektdateien, Berichte, Skizzen und Entwürfe sowie sonstige Schriftstücke, Daten oder Programme), bleiben auch bei Verrechnung im Eigentum von Graf Media Produktion.

6.2. Der Kunde gewährleistet, dass durch die Ausführung seines Auftrags keine Urheberrechte, Schutzrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.

6.3. Alle von Graf Media Produktion gefertigten Gegenstände dürfen vom Kunden nur unter Beachtung der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen verwendet werden, soweit Graf Media Produktion die Nutzungsrechte daran ausdrücklich einräumt.

6.4. Alle dem Kunden von Graf Media Produktion zur Auftragsausführung zugesandten Dokumente und Formulare dürfen nicht an Dritte weitergereicht werden.

6.5. Graf Media Produktion darf, soweit nicht ausdrücklich widersprochen wird, gefertigte Gegenstände als Referenz nutzen.

7. Schadenersatz:

Schadensersatzansprüche wegen eines von Graf Media Produktion zu vertretendem Verzuge oder einer nachträglichen Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen, soweit Graf Media Produktion kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorgeworfen werden kann. Schadensersatzansprüche sind generell beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes.
(Eigenleistung ausschliesslich Vorleistung und Material).


8. Vertragsdauer:

8.1. Verträge sind bis zur Leistungserbringung durch Graf Media Produktion gültig.

8.2. Verträge können mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund liegt etwa dann vor, wenn
&https://www.graf-media.ch/wp-content/cache/background-css/www.graf-media.ch/?wpr_t=17140462208211; der Kunde mit Zahlungen trotz Mahnung in Verzug ist;
&https://www.graf-media.ch/wp-content/cache/background-css/www.graf-media.ch/?wpr_t=17140462208211; der Kunde gegen eine wesentliche Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB verstösst;
&https://www.graf-media.ch/wp-content/cache/background-css/www.graf-media.ch/?wpr_t=17140462208211; über das Vermögen des Kunden ein Konkursverfahren eröffnet wird, oder die Öffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
&https://www.graf-media.ch/wp-content/cache/background-css/www.graf-media.ch/?wpr_t=17140462208211; der Kunde bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht hat oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis Graf Media Produktion vom Abschluss des Vertrages abgehalten hätte.

8.3. Graf Media Produktion ist berechtigt, den Vertrag wegen Verzug oder grober Mängel des Kunden bei der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall hat Graf Media Produktion Anspruch auf die Bezahlung aller bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten.

8.4. Verstösst der Inhalt eines Videos gegen gute Sitten oder das UWG, ist Graf Media Produktion berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall hat Graf Media Produktion Anspruch auf die Bezahlung aller bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten.

9. Rücktrittsrecht:

Rücktritt durch den Auftraggeber ist jederzeit möglich. Graf Media Produktion hat im Fall eines Vertragsrücktritts durch den Auftraggeber das Recht, die bereits erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten zu Verrechnen.

10. Nutzungsrechte:

10.1. Sofern auf dem Vertragsdokument nicht anders vereinbart erteilt Graf Media Produktion die uneingeschränkten, zeitlich unbegrenzten Nutzungsrechte.

10.2. Erteilte, uneingeschränkte Nutzungsrechte beziehen sich ausschliesslich auf die visuellen Daten und nicht auf externe, hinzugezogene Leistungen anderer Firmen.


11. Korrekturrunden:

Sofern nicht anders vereinbart gelten die folgenden Ansprüche während des Produktionsprozesses:
Jeder Auftrag beinhaltet 2 Korrekturrunden.

Nach abgeschlossener Dreh- und Postproduktion erhält der Kunde eine Rohfassung des Auftrags. Er hat die Möglichkeit Korrekturen anzubringen, die dann beglichen werden.

Nach einer weiteren Begutachtung durch den Kunden gelten die Vertragsbedingungen als erfüllt. Jede weitere Korrekturrunde wird mit weiteren 60.-CHF/Std. abgerechnet.

12. Schlussbestimmungen:

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder nichtig sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem Vertragszweck und den Interessen beider Vertragsteile am ehesten entspricht. Entsprechendes gilt im Falle von Vertragslücken.

Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Schaffhausen.


Fassung vom 16.11.2019